- Enseignant: Anatol Dutta
- Enseignant: Maryam Scherf
- Enseignant: Charlotte Wendland
- Enseignant: Johannes Hager
- Enseignant: Carl Hahne
- Enseignant: Helena Liebst
verblockt 17.01.2026 und 18.01.2026
Zum Einschreibeschlüssel (Eingabe der LMU-Kennung erforderlich)
Dr. Arnim Rosenbach & Ulrich Suerbaum, RiAG
Der Kurs und seine begleitende Übungseinheiten zielen auf die Vermittlung exzellenter juristischer Falllösung, am Beispiel anwaltlicher Praxis. Mit ihr als Kontext wird regelgeleitetes Entscheiden als Handwerk und als Kunst anschaulich. Zentral soll die Veranstaltung erlauben, die jedem rechtlichen Entscheiden zugrunde liegende juristische Befähigung zu erwerben: Die persönliche Befähigung, konkrete, aus dem Leben kommende Fragestellungen in Anwendung rechtlicher Regeln als richtig vertretbar und dem Adressatenbezug angemessen zu beantworten.
Diese Befähigung wird im Examen geprüft und in der Berufspraxis erwartet - in der Ausbildung aber eher vorausgesetzt als gelehrt. Kunstgerechter Umgang mit dem Gesetz wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Beantwortung oftmals nicht allein gelingt. Der Kurs beantwortet viele dieser Fragen und ermächtigt die Teilnehmer, ungleich besser mit dem Gesetz, Gerichtsentscheidungen und den Lernmaterialien umzugehen.
Zu dem Kurs optionalen Übungseinheiten erlauben den Teilnehmern, die im Kurs vorgestellte Grundübung unter Anleitung einzuüben.
- Enseignant: Arnim Rosenbach
- Enseignant: Ulrich Suerbaum
Mittwochs, 17.00 ct - 19.00 Uhr (Zoom)
Zum Selbsteinschreibeschlüssel (Eingabe der LMU-Kennung erforderlich)
Ulrich Suerbaum, RiAG
Falllösungen sind in Worte gefasst: Ihre Güte wird an ihren Worten bemessen. Anwenden von Recht heißt dann, sich in diesen Worten leiten zu lassen, in einem Ableiten aus gesetzten Worten: Im Entscheiden nach Regeln und zwar vorrangig gesetzlichen Regeln. Dies führt zu einem Standard, wie gesprochen wird, wenn Recht gegeben wird: Das Anwenden des Gesetzes führt zu einem Sprechen mit dem Gesetz - zu einem Verwenden der gesetzlichen Worte.
Diese sprachliche Beherrschung von Recht wird nicht durch wiederholtes Lösen von Klausuren erworben. Klausuren setzen sie voraus. In der Vertiefungsveranstaltung lege artis wird grundlegendes Vorgehen vorgestellt, als "Obersatz-" und „Normalfall-Bildung“: Als sprachliche Methoden. Sie führen dahin, gesetzliche Normen als Vorgabe anzunehmen und sich von ihnen zu einer Entscheidung leiten zu lassen.
Mit Erklärung von Methode wird Methode verstanden, aber nicht beherrscht. Die Übungseinheiten zielen darauf, die methodischen Schritte einzuüben, bis man nachvollziehen und auch selbst vollziehen kann, wie Klausuren in Sprache gefasst werden. Durch diese Art und Weise werden dann auch komplexere Lösungen zugänglich und in Sprache fassbar.- Enseignant: Arnim Rosenbach
- Enseignant: Ulrich Suerbaum