Das kulturelle Erbe im Sinne der UNESCO umfasst alle bedeutenden Güter und Ausdrucksformen, die die Identität und Geschichte von Gemeinschaften sowie der gesamten Menschheit prägen. Vieles also, was zum kulturellen Erbe zählt, ist in kirchlichen Kontexten entstanden: Gebäude, Denkmäler, Kunstwerke, Handschriften, aber auch Archivgut und archäologische Funde. Die Praxisübung wird in der Beschäftigung mit aktueller Forschung, in Kooperation mit den entsprechenden Institutionen und auf Exkursionen zu aktuellen Projekten Einblick in zukünftigen Umgang mit dem kirchlich-kulturellen Erbe in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft geben.

Im späten 8. Jahrhundert wurden in Freising und Salzburg zwei kirchenrechtliche Handschriften angefertigt, die spätantikes Kirchenrecht überliefern: griechische Synoden in lateinischer Übersetzung, eine Dokumentation kirchlicher Auseinandersetzungen zwischen Nordafrika und Rom sowie Papstbriefe des 4. und 5. Jahrhunderts. Beide Handschriften liegen heute in der Münchner Staatsbibliothek unter den Signaturen Clm 6243 und 5508.
Die Veranstaltung erschließt diese Handschriften als Teil des historischen Kulturerbes Bayerns umfassend: ihre causa scribendi und historischen Entstehungskontext, die verwendeten Texte und Sammlungen und die editorische Erschließung der Handschriften seit dem 18. Jahrhundert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf digitalen Werkzeugen der Handschriftenanalyse, ebenso ist eine Untersuchung der Handschriften in der Staatsbibliothek vorgesehen.