Sexualisierter und sexueller Missbrauch sind dadurch gekennzeichnet, dass sie notwendig asymmetrische Beziehungsverhältnisse voraussetzen, die usurpiert werden für illegitime Herrschaftsausübung. Dass diese Formen illegitim und justiziabel sind, ist dabei in vielen Fällen durchaus bekannt. Täter nutzen bestimmte Mechanismen, um die Illegitimität zu überdecken und nutzen dabei auch aus, dass die institutionellen Kontexte, in denen sich dieser Missbrauch ereignet und die ihn ermöglichen, wie etwa die Familie oder eben auch die Kirchengemeinde, einen positiven Leumund haben. Darüber hinaus machen sie sich das Faktum zu eigen, dass die Normen, wie man sich in solchen Nahbeziehungen verhält, unklar sind. Wirksame Gegenstrategien und Präventionskonzepte setzen aber voraus, dass die Kriteriologien für Verhaltensweisen bestimmt werden können, sodass sich legitime von illegitimen Formen klar unterscheiden lassen. In der Übung wollen wir die Problematik entsprechender Normbildungen und auch das Problem institutioneller Strukturen näher ausloten.  

Die Übung findet erstmalig am 30.4. statt und dann alle 14 Tage. Zusätzlich gibt es vom 30.6.-2.7. einen Blockteil im Studienhaus Gut Schönwag (Wessbrunn), bei dem wir die Fragen in einer interdisziplinären Perspektive mit dem Institut für Soziologie der Universität Koblenz diskutieren. In diesem Zusammenhang wird es auch einen Input zum Stand gegenwärtiger Präventionsmaßnahmen in der Bayerischen Landeskirche geben, der von Landesbischof Kopp gehalten wird. Mit dem Blockteil endet dann auch die Übung.