Das Seminar befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Staatskirchenrechts und beleuchtet zugleich vergleichende Perspektiven anderer Rechtsordnungen. Ausgangspunkt ist das deutsche Kooperationsmodell von Staat und Religionsgemeinschaften, das auf den Prinzipien der Religionsfreiheit, Neutralität und Parität beruht. Im internationalen Vergleich werden unterschiedliche Modelle staatlich-religiöser Beziehungen untersucht. Ziel ist es, Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Entwicklungstendenzen zu analysieren und ihre Bedeutung für das deutsche Religionsverfassungsrecht zu reflektieren


Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des Staatskirchenrechts als Teil des öffentlichen Rechts. Behandelt werden das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der Religionsfreiheit, ein kurzer historischer Überblick sowie zentrale Themen wie Konkordate, Selbstbestimmungsrecht und ausgewählte Praxisfelder. Ziel ist ein grundlegendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen religiösen Lebens in einer pluralistischen Gesellschaft.

Inhalt der Vorlesung ist das Buch II De Populo Dei des CIC/1983

Die Vorlesung bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Sakramente der Weihe, der Buße und der Krankensalbung sowie über die Tagzeitenliturgie, die sonstigen gottesdienstlichen Handlungen und die Heiligen Orte und Zeiten.

Margarita
Studentibus iuri canonico simulque flagrantibus eximio latinitatis amore
s.p.d.
 Ad cursum hoc semestri omnes vocavi, qui se iuri canonico dant et lingua
latina primo haurire vel augere vel firmare vel immo repetere cupiunt.
 

D. a.d. XI. Kal. Nov. anno a.u.c. MM.DCC.LXX.VII vel anno p.r.ex. MM.D.XXX.III vel anno p. Chr. n. MM.XX.IV