Am 29.
Juni 2020 gab die damalige Kongregation für den Klerus eine Instruktion mit dem
Titel „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde“ heraus, um angesichts der von
einigen Diözesen vorgenommenen strukturellen Veränderungen in der Pfarrei „eine
Anwendungsweise der kanonischen Normen vor[zulegen], die die Möglichkeiten, die
Grenzen, die Rechte und die Pflichten der Hirten und der Laien festlegt“ (Nr.
123 ebd.). Anhand der Lektüre dieser Instruktion und einiger deutscher
partikularrechtlicher Bestimmungen werden die Vorgaben des CIC/1983 zur Pfarrei
und ihrer Leitung thematisiert und mit einigen partikularrechtlichen
Sonderformen (bspw. „Pfarrgemeinderat“ und „Leitungsteams“) verglichen. Dabei
soll untersucht werden, wie die partikularrechtlichen Bestimmungen zu den
gesamtkirchlichen Vorgaben passen und aus kanonistischer Sicht zu bewerten
sind.
- Teacher: Burkhard Berkmann
- Teacher: Lukas Brechtel
Das Repetitorium soll den Bedürfnissen der Studierenden entgegenkommen und der Vorbereitung auf die Prüfung (Klausur) dienen, welche in der Semestermitte stattfinden wird.
- Teacher: Burkhard Berkmann
- Teacher: Theresa Rudolph
Das
Kirchenrecht gilt manchmal als exotisches Fach. Rudolph Sohm (1841-1917)
stellte seine Existenzberechtigung in Frage. Dem hielten Klaus Mörsdorf (1909-1989)
und die so genannte Münchener Schule die theologische Grundlegung des
Kirchenrechts entgegen. Die Studierenden werden in ihren Referaten mögliche
aktuelle Begründungsweisen des Kirchenrechts analysieren und diskutieren. Dabei
kann nicht übersehen werden, dass sich das Kirchenrecht an der Universität
innerhalb eines breiten Fächerspektrums bewegt. Welche Anfragen stellen andere
Disziplinen an das Kirchenrecht und welche Anhaltspunkte können sie finden? Zur
Vertiefung dieser Fragen werden entsprechende Fachleute eingeladen.
- Teacher: Burkhard Berkmann
Religionen
weisen verschiedene Dimensionen auf wie z.B. Glaubenslehren, heilige Schriften,
Riten, ethische Regeln, aber oft auch ihr eigenes Recht. So gibt es jüdisches
und islamisches Recht sowie verschiedene christliche Kirchenrechte. Die
wissenschaftliche Disziplin, die sich der Vergleichung solcher religiöser
Rechtstraditionen widmet, ist relativ jung, gewinnt aber angesichts der
religiös-weltanschaulichen Pluralisierung rasch an Bedeutung. Die Behandlung
verschiedener religiöser Rechte ist heute für das Kirchenrechtsstudium sowie
für interreligiöse Studien selbstverständlich geworden. Die Vorlesung bietet
eine Einführung in dieses Fachgebiet und durch die Einladung von Fachleuten
eine Vertiefung in ausgewählten Themen.
- Teacher: Burkhard Berkmann
Das
zweite Buch des CIC/1983 trägt den Titel „De Populo Dei“. Der Systematik des
Gesetzes folgend befasst sich die Vorlesung mit dessen erstem Block,
insbesondere mit der Stellung der Gläubigen.
- Teacher: Burkhard Berkmann
Das erste Buch des CIC/1983 trägt den Titel „Allgemeine Normen“. Der Systematik des Gesetzes folgend befasst sich die Vorlesung mit dessen erstem Block, insbesondere mit den verschiedenen Arten von Rechtsquellen.
- Teacher: Burkhard Berkmann