Der Beginn eines Studiums ist meist mit vielen Fragen verbunden. Nicht zuletzt betreffen diese auch die Thematik des wissenschaftlichen Arbeitens. Was braucht eine gute theologische Hausarbeit? Wie halte ich ein Referat an der Universität? Wer oder was ist ein OPAC und wie kann ich Literatur zu einem theologischen Thema finden? Diese Veranstaltung dient dazu, genau solchen Fragen eine Antwort zu geben und den Studierenden zu helfen, in der Theologie und ihren Methoden „anzukommen“. Denn: Wissenschaftliches Arbeiten ist kein Hexenwerk, sondern bedarf schlichtweg des Einübens.

Die Übung möchte Raum bieten, bestimmte Themen und Fragen aus dem Bereich der Allgemeinen Normen vertieft zu behandeln. Diese Wiederholung von Inhalten aus der Vorlesung „Normae Generales“ dient jedoch nicht nur der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung, sondern will allgemein helfen, sich im Bereich der Allgemeinen Normen besser zurechtzufinden.

Einzelverwaltungsakte wie Dekret, Reskript, Erlaubnis, Privileg und Dispens spielen im Rechtsleben der katholischen Kirche eine große Rolle, sind aber im ersten Buch des CIC über die Allgemeinen Normen nur unvollkommen geregelt. Das Seminar nimmt nicht nur die kodikarischen Bestimmungen unter die Lupe, sondern befasst sich auch mit ihrer Anwendung. Dies geschieht in zweierlei Hinsicht: Erstens werden Rechtsfälle vorgestellt, die Einzelverwaltungsakte zum Gegenstand haben. Zweitens ist ein Workshop mit Fachleuten aus deutschen Diözesen inkludiert, die direkt aus der Praxis über die Schritte bis zum Erlass von Einzelverwaltungsakten sowie deren Form, Ausfertigung und Kundgabe berichten. Die Teilnehmenden werden Referate halten und diese schriftlich ausarbeiten.

Diese Übung dient dem Verständnis der Probleme der Rechtssprache sowie der Einübung in den Umgang mit dieser. Die Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Rechtssprache sind von mehrfachem Nutzen: Sie fördern die Kunst der Interpretation, sind Voraussetzung für die adäquate Abfassung von Texten kirchenrechtlichen Inhalts, und nicht zuletzt von Rechtstexten (Gesetz, Verwaltungsakt, Statut usw.). Der erste Teil dient der Einführung in die Materie „Rechtssprache“ sowie in die Methode der Bearbeitung diesbezüglicher Aufgaben, wie sie den Teilnehmenden gestellt werden.

Die Vorlesung wendet sich zwei Ebenen der kirchlichen Verfassung zu: der Teilkirche (cc.368-430) und den Teilkirchenverbänden (cc. 431-459). Der erste Teil behandelt die Teilkirche unter den Gesichtspunkten ihres Wesens, ihrer Leitung und ihrer Arten, wobei die Teilkirchenformen sowohl der ordentlichen als auch der Missionskirchenverfassung berücksichtigt werden. Nicht behandelt wird die innere Ordnung und Struktur der Teilkirche, z.B. diözesane Räte und Pfarrei, welche einer eigenen Vorlesung vorbehalten ist. Der zweite Teil gilt den kirchenverfassungsrechtlichen Rechtsinstituten der Zwischenebenen zwischen Bistum und Ap. Stuhl: Metropolit, Kirchenprovinz, Partikularkonzilien, Bischofskonferenz und Verbände von Bischofskonferenzen.

Diese Vorlesung des Aufbaustudienganges aus Kanonischem Recht behandelt die Rechtsstellung der physischen wie der juristischen Person, den Rechtsakt einschließlich der Beispruchsrechte und des Schadensersatzes gemäß den Regelungen des CIC (cc. 96 - 128)

Das Repetitorium soll den Bedürfnissen der Studierenden entgegenkommen und der Vorbereitung auf die Prüfung (Klausur) in der Vorlesung "Eherecht" und „Staatskirchenrecht“ von Herrn Prof. Burkhard Berkmann dienen, welche in der Semestermitte stattfinden wird.