Der Beginn eines Studiums ist meist mit vielen Fragen verbunden. Nicht zuletzt betreffen diese auch die Thematik des wissenschaftlichen Arbeitens. Was braucht eine gute theologische Hausarbeit? Wie halte ich ein Referat an der Universität? Wer oder was ist ein OPAC und wie kann ich Literatur zu einem theologischen Thema finden? Diese Veranstaltung dient dazu, genau solchen Fragen eine Antwort zu geben und den Studierenden zu helfen, in der Theologie und ihren Methoden „anzukommen“. Denn: Wissenschaftliches Arbeiten ist kein Hexenwerk, sondern bedarf schlichtweg des Einübens.

Am 29. Juni 2020 gab die damalige Kongregation für den Klerus eine Instruktion mit dem Titel „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde“ heraus, um angesichts der von einigen Diözesen vorgenommenen strukturellen Veränderungen in der Pfarrei „eine Anwendungsweise der kanonischen Normen vor[zulegen], die die Möglichkeiten, die Grenzen, die Rechte und die Pflichten der Hirten und der Laien festlegt“ (Nr. 123 ebd.). Anhand der Lektüre dieser Instruktion und einiger deutscher partikularrechtlicher Bestimmungen werden die Vorgaben des CIC/1983 zur Pfarrei und ihrer Leitung thematisiert und mit einigen partikularrechtlichen Sonderformen (bspw. „Pfarrgemeinderat“ und „Leitungsteams“) verglichen. Dabei soll untersucht werden, wie die partikularrechtlichen Bestimmungen zu den gesamtkirchlichen Vorgaben passen und aus kanonistischer Sicht zu bewerten sind.

Jede Rechtsordnung hat ihre Rechtsquellen. Sie bilden ihre entscheidende Grundlage. Auch die verschiedenen christlichen Konfessionen haben eigene kirchliche Rechtsordnungen entwickelt. Das Interessante liegt darin, dass sie miteinander verwandt sind und sich diese Verwandtschaft ebenso wie bewusste Abgrenzungen anhand der Rechtsquellen nachzeichnen lassen. Die östlichen Traditionen haben die Rechtsquellen der Alten Kirche wie etwa Konzilsbeschlüsse besonders treu bewahrt, aber auch neue Formen gefunden. Die westlichen Traditionen vollzogen Entwicklungen der staatlichen Gesetzgebung teilweise mit, sei es die Kodifikation oder der Stufenbau des Rechts. Das katholische Ostkirchenrecht ist ein Feld, auf dem unterschiedliche Strömungen zusammenfließen. Das Seminar hat das Ziel, die Quellen der verschiedenen Traditionen miteinander ins Gespräch zu bringen. Das wird dadurch begünstigt, dass die Seminarleitung und die Studierenden einerseits der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie, andererseits dem Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik entstammen. Weitere kirchliche Rechtstraditionen wie etwa altorientalische und evangelische werden durch eingeladene Fachleute auf einem Workshop vertreten sein, der Teil des Seminars ist. So leistet das Seminar einen ökumenischen Beitrag auf dem Gebiet des kirchlichen Rechts.