Die Bedeutung der katholischen Ostkirchen wächst auch in Deutschland. Die Teilnehmenden befassen sich in ihren Referaten mit einem breiten Spektrum von Themen des katholischen Ostkirchenrechts. Das Seminar, das in Kooperation mit der Professur für Kirchenrecht der KU Eichstätt stattfindet, schließt Exkursionen zu zwei wichtigen Zentren in Bayern ein: der Sitz der Exarchie der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche in München und das Collegium Orientale in Eichstätt.


Diese Vorlesung dient als obligatorische Einführung in den CCEO und vermittelt exemplarisch Grundkenntnisse in einigen ausgewählten Regelungsbereichen. Sie bietet einen einführenden Überblick über die katholischen und nicht-katholischen orientalischen Kirchen, die Quellen des Orientalischen Kirchenrechts, die Charakteristika des CCEO (z.B. Rechtssprache, leitende Prinzipien) und seine Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten mit dem CIC und die Beziehungen der beiden Gesetzbücher und Rechtskreise zueinander. Vertiefend werden einzelne Bereiche aus dem Verfassungsrecht und dem Sakramentenrecht herausgegriffen.

Die dreigliedrige Vorlesung behandelt in einem ersten Teil das Rechtsinstitut der Personalprälatur (cc. 294-297 CIC). Der zweite Teil ist eine systematische Erschließung des Vereinsrechts des CIC: cc. 215 und 298-329 CIC. Der dritte thematische Block ist den Bestimmungen über die potestas suprema in der Kirche gewidmet: cc. 330-367 CIC. Für die Römische Kurie bedürfen die Bestimmungen des CIC der Ergänzung durch das einschlägige Spezialrecht. Eine Vorlesungsgliederung mit Literaturverzeichnis wird zu Beginn der Lehrveranstaltung ausgegeben.

Der Systematik des Gesetzes folgend, werden die Bestimmungen über Verwaltungsakte für Einzelfälle (allgemeine Regeln, Einzeldekret, Reskript, Privileg, Dispens) sowie die (nur im CIC ausdrücklich geregelten) Statuten und „ordines“ systematisch erschlossen. Eine Vorlesungsgliederung mit Literaturverzeichnis wird zu Beginn der Lehrveranstaltung ausgegeben.

Die zunehmende Säkularisierung mitteleuropäischer Gesellschaften stellt das kirchliche Verfassungsrecht vor Herausforderungen. Wie ist der gliedschaftsrechtliche Status Getaufter, die nicht gläubig sind oder verschiedene Religionsbezüge haben? Wie geht das Personenstandsrecht mit neuen Lebensformen und Identitäten um? Wie verändert sich das Aufgabenspektrum von Pfarrern? Wie wird das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen gewahrt? Welches Potenzial haben die verfassungsrechtlichen und die vereinigungsrechtlichen Strukturen? Zu solchen Themen halten die Studierenden Referate und besuchen die deutsch/österreichische Kirchenrechtstagung (23.-25.02.2026, A-Wien). Reise und Unterkunft sind selbst zu organisieren. Der Lehrveranstaltungsleiter übernimmt dafür keine Haftung.

Vor dem Hintergrund verstärkter interkonfessioneller Zusammenarbeit, soll das Programm in vier Semestern fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse wie -quellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch der anderen Konfessionen als der eigenen vermitteln, und so insbesondere zukünftigen Juristen und Theologen den Erwerb beruflicher interkonfessioneller Teilqualifikationen konfessionsübergreifend ermöglichen.