- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
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- Docente: Lukas Brechtel
Das Christentum hat von Anfang an eine ambivalente
Haltung gegenüber dem Gesetz eingenommen. Paulus stellte die Gnade über das
Gesetz, schuf aber zugleich die ersten Kirchenordnungen für seine Gemeinden.
Die Existenz des Kirchenrechts erschien immer wieder rechtfertigungsbedürftig. Rudolph
Sohm trieb diese Skepsis auf die Spitze, indem er behauptete, das Kirchenrecht
stehe im Widerspruch zum Wesen der Kirche. Diese Kritik rief wiederum Ansätze
zu einer theologischen Grundlegung des Kirchenrechts hervor. Anders verhält es
sich in Religionen wie dem Judentum, in dem das Recht eine zentrale Stellung
einnimmt und ohne weiteres theologisch begründet ist. Der Vergleich zwischen
jüdischem Recht und katholischem Kirchenrecht kann über Einzelthemen hinaus
neue Erkenntnisse für die theologische Grundlegung bringen. Die Teilnehmenden besuchen
die “Comparative Consultation on Jewish and Catholic Law“ in Posen (Polen) und ziehen
daraus Schlussfolgerungen für die theologische Grundlegung des katholischen
Kirchenrechts.
- Docente: Burkhard Berkmann
Die Lehrveranstaltung behandelt, der Gesetzessystematik
des CIC folgend, jene Fragen, welche die innere Ordnung der Teilkirche
betreffen: Diözesansynode, Diözesankurie (Generalvikar, Kanzler, Ökonom usw.),
Priesterrat und Konsultorenkollegium, Kanonikerkapitel, Pastoralrat, Pfarrei
und Pfarrer, Dechant und Dekanat, Kirchenrektor und Cappellanus; die
Besonderheiten der kategorialen Seelsorgestrukturen werden berücksichtigt. Besonders
auf diesem Gebiet ist eine Zusammenschau von Universal- und Partikularrecht
unerlässlich.
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- Docente: Lukas Brechtel
Die vertiefte Beschäftigung mit der Materie der Allgemeinen Normen vermittelt wie kein anderer Teil der kirchlichen Gesetzbücher die für die professionelle Arbeit im kanonischen Recht unentbehrlichen Grundlagen.
Die Vorlesung folgt im Aufbau der Gesetzessystematik des CIC und umschließt die Themenfelder der kirchlichen Leitungsgewalt und ihrer Ausübung, des Kirchenamtes, der Ersitzung und Verjährung sowie der Zeitberechnung (Titulus VIII - XI des Liber I CIC; vgl. die Titel XX, XXI und XXX CCEO). Bei der Darlegung dieser Materien verbindet sich die Exegese der Canones mit der rechtsdogmatischen Erschließung der betroffenen Rechtsinstitute. Es soll der Blick für die Anwendungsbereiche dieser Regelungen in den verschiedenen Teilen der kirchlichen Rechtsordnung bzw. in der Rechtspraxis geschärft und die Erfassung übergreifender Zusammenhänge erleichtert werden.- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
Das Dekret „Novo Codice“ der Bildungskongregation vom
02.09.2002 sieht für das Kanonistikstudium die Fächer „Theologie des
Kirchenrechts“ und „Rechtsphilosophie“ vor. Beides gehört zusammen. Wer wissen
will, was Kirchenrecht ist, muss zuerst klären, was überhaupt unter Recht
verstanden wird. Sodann kann nach den theologischen Besonderheiten des Kirchenrechts
gefragt werden. Welche Rolle spielt das Recht im zwischenmenschlichen
Zusammenleben? Welche theologische Legitimation und Bedeutung hat es in der
Kirche? Wie ist das Verhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit zu sehen und
wie zeigt sich dieses in der Kirche?
- Docente: Burkhard Berkmann