Die zunehmende Säkularisierung mitteleuropäischer Gesellschaften stellt das kirchliche Verfassungsrecht vor Herausforderungen. Wie ist der gliedschaftsrechtliche Status Getaufter, die nicht gläubig sind oder verschiedene Religionsbezüge haben? Wie geht das Personenstandsrecht mit neuen Lebensformen und Identitäten um? Wie verändert sich das Aufgabenspektrum von Pfarrern? Wie wird das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen gewahrt? Welches Potenzial haben die verfassungsrechtlichen und die vereinigungsrechtlichen Strukturen? Zu solchen Themen halten die Studierenden Referate und besuchen die deutsch/österreichische Kirchenrechtstagung (23.-25.02.2026, A-Wien). Reise und Unterkunft sind selbst zu organisieren. Der Lehrveranstaltungsleiter übernimmt dafür keine Haftung.

Das zweite Buch des CIC/1983 trägt den Titel „De Populo Dei“. Der Systematik des Gesetzes folgend befasst sich die Vorlesung mit dessen erstem Block, insbesondere mit der Stellung der Gläubigen.


Das erste Buch des CIC/1983 trägt den Titel „Allgemeine Normen“. Der Systematik des Gesetzes folgend befasst sich die Vorlesung mit dessen erstem Block, insbesondere mit den verschiedenen Arten von Rechtsquellen.


Vor dem Hintergrund verstärkter interkonfessioneller Zusammenarbeit, soll das Programm in vier Semestern fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse wie -quellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch der anderen Konfessionen als der eigenen vermitteln, und so insbesondere zukünftigen Juristen und Theologen den Erwerb beruflicher interkonfessioneller Teilqualifikationen konfessionsübergreifend ermöglichen.