Die Bedeutung der katholischen Ostkirchen wächst auch in Deutschland. Die Teilnehmenden befassen sich in ihren Referaten mit einem breiten Spektrum von Themen des katholischen Ostkirchenrechts. Das Seminar, das in Kooperation mit der Professur für Kirchenrecht der KU Eichstätt stattfindet, schließt Exkursionen zu zwei wichtigen Zentren in Bayern ein: der Sitz der Exarchie der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche in München und das Collegium Orientale in Eichstätt.
- Docente: Burkhard Berkmann
Diese Vorlesung dient als obligatorische Einführung in
den CCEO und vermittelt exemplarisch Grundkenntnisse in einigen ausgewählten
Regelungsbereichen. Sie bietet einen
einführenden Überblick über die katholischen und nicht-katholischen
orientalischen Kirchen, die Quellen des
Orientalischen Kirchenrechts, die Charakteristika des CCEO (z.B. Rechtssprache,
leitende Prinzipien) und seine Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten mit dem CIC
und die Beziehungen der beiden Gesetzbücher und Rechtskreise zueinander. Vertiefend
werden einzelne Bereiche aus dem Verfassungsrecht und dem Sakramentenrecht
herausgegriffen.
- Docente: Burkhard Berkmann
Die dreigliedrige Vorlesung behandelt in einem ersten
Teil das Rechtsinstitut der Personalprälatur (cc. 294-297 CIC). Der zweite Teil
ist eine systematische Erschließung des Vereinsrechts des CIC: cc. 215 und
298-329 CIC. Der dritte thematische Block ist den Bestimmungen über die potestas suprema in der Kirche gewidmet:
cc. 330-367 CIC. Für die Römische Kurie bedürfen die Bestimmungen des CIC der
Ergänzung durch das einschlägige Spezialrecht. Eine Vorlesungsgliederung mit
Literaturverzeichnis wird zu Beginn der Lehrveranstaltung ausgegeben.
- Docente: Burkhard Berkmann
Der Systematik des Gesetzes folgend, werden die
Bestimmungen über Verwaltungsakte für Einzelfälle (allgemeine Regeln,
Einzeldekret, Reskript, Privileg, Dispens) sowie die (nur im CIC ausdrücklich
geregelten) Statuten und „ordines“ systematisch erschlossen. Eine
Vorlesungsgliederung mit Literaturverzeichnis wird zu Beginn der
Lehrveranstaltung ausgegeben.
- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
Die zunehmende Säkularisierung mitteleuropäischer
Gesellschaften stellt das kirchliche Verfassungsrecht vor Herausforderungen.
Wie ist der gliedschaftsrechtliche Status Getaufter, die nicht gläubig sind
oder verschiedene Religionsbezüge haben? Wie geht das Personenstandsrecht mit
neuen Lebensformen und Identitäten um? Wie verändert sich das Aufgabenspektrum
von Pfarrern? Wie wird das katholische Profil kirchlicher Einrichtungen
gewahrt? Welches Potenzial haben die verfassungsrechtlichen und die
vereinigungsrechtlichen Strukturen? Zu solchen Themen halten die Studierenden
Referate und besuchen die deutsch/österreichische Kirchenrechtstagung
(23.-25.02.2026, A-Wien). Reise und Unterkunft sind selbst zu organisieren. Der
Lehrveranstaltungsleiter übernimmt dafür keine Haftung.
- Docente: Burkhard Berkmann
Vor dem Hintergrund verstärkter interkonfessioneller Zusammenarbeit, soll das Programm in vier Semestern fundierte Grundkenntnisse der unterschiedlichen Rechtsverständnisse wie -quellen, der Organisationsstrukturen und rechtlicher Grundvollzüge auch der anderen Konfessionen als der eigenen vermitteln, und so insbesondere zukünftigen Juristen und Theologen den Erwerb beruflicher interkonfessioneller Teilqualifikationen konfessionsübergreifend ermöglichen.
- Docente: Burkhard Berkmann