Der
Beginn eines Studiums ist meist mit vielen Fragen verbunden. Nicht zuletzt betreffen diese auch die Thematik des wissenschaftlichen Arbeitens. Was
braucht eine gute theologische Hausarbeit? Wie halte ich ein Referat an der Universität? Wer oder was ist ein OPAC und wie kann ich Literatur zu einem theologischen Thema finden? Diese Veranstaltung dient dazu, genau solchen Fragen eine Antwort zu geben und den Studierenden zu helfen, in der Theologie und ihren Methoden „anzukommen“. Denn: Wissenschaftliches Arbeiten ist kein Hexenwerk, sondern bedarf schlichtweg des Einübens.
- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
Die Übung möchte Raum bieten, bestimmte Themen und
Fragen aus dem Bereich der Allgemeinen Normen vertieft zu behandeln. Diese
Wiederholung von Inhalten aus der Vorlesung „Normae Generales“ dient jedoch
nicht nur der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung, sondern will allgemein
helfen, sich im Bereich der Allgemeinen Normen besser zurechtzufinden.
- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Lukas Brechtel
Einzelverwaltungsakte wie Dekret, Reskript,
Erlaubnis, Privileg und Dispens spielen im Rechtsleben der katholischen Kirche
eine große Rolle, sind aber im ersten Buch des CIC über die Allgemeinen Normen
nur unvollkommen geregelt. Das Seminar nimmt nicht nur die kodikarischen
Bestimmungen unter die Lupe, sondern befasst sich auch mit ihrer Anwendung.
Dies geschieht in zweierlei Hinsicht: Erstens werden Rechtsfälle vorgestellt,
die Einzelverwaltungsakte zum Gegenstand haben. Zweitens ist ein Workshop mit
Fachleuten aus deutschen Diözesen inkludiert, die direkt aus der Praxis über
die Schritte bis zum Erlass von Einzelverwaltungsakten sowie deren Form,
Ausfertigung und Kundgabe berichten. Die Teilnehmenden werden Referate halten
und diese schriftlich ausarbeiten.
- Docente: Burkhard Berkmann
Diese Übung dient dem Verständnis der Probleme der
Rechtssprache sowie der Einübung in den Umgang mit dieser. Die Fähigkeiten im
Zusammenhang mit der Rechtssprache sind von mehrfachem Nutzen: Sie fördern die
Kunst der Interpretation, sind Voraussetzung für die adäquate Abfassung von
Texten kirchenrechtlichen Inhalts, und nicht zuletzt von Rechtstexten (Gesetz,
Verwaltungsakt, Statut usw.). Der erste Teil dient der Einführung in die
Materie „Rechtssprache“ sowie in die Methode der Bearbeitung diesbezüglicher
Aufgaben, wie sie den Teilnehmenden gestellt werden.
- Docente: Burkhard Berkmann
Die Vorlesung wendet sich zwei Ebenen der
kirchlichen Verfassung zu: der Teilkirche (cc.368-430) und den
Teilkirchenverbänden (cc. 431-459). Der erste
Teil behandelt die Teilkirche unter den Gesichtspunkten ihres
Wesens, ihrer Leitung und ihrer Arten, wobei die Teilkirchenformen sowohl der
ordentlichen als auch der Missionskirchenverfassung berücksichtigt werden.
Nicht behandelt wird die innere Ordnung und Struktur der Teilkirche, z.B.
diözesane Räte und Pfarrei, welche einer eigenen Vorlesung vorbehalten ist. Der
zweite Teil gilt
den kirchenverfassungsrechtlichen Rechtsinstituten der Zwischenebenen zwischen
Bistum und Ap. Stuhl: Metropolit, Kirchenprovinz, Partikularkonzilien,
Bischofskonferenz und Verbände von Bischofskonferenzen.
- Docente: Burkhard Berkmann
Diese Vorlesung des Aufbaustudienganges aus
Kanonischem Recht behandelt die Rechtsstellung der physischen wie der
juristischen Person, den Rechtsakt einschließlich der Beispruchsrechte und des
Schadensersatzes gemäß den Regelungen des CIC (cc. 96 - 128)
- Docente: Burkhard Berkmann
Das Repetitorium soll den Bedürfnissen der Studierenden entgegenkommen und der Vorbereitung auf die Prüfung (Klausur) in der Vorlesung "Eherecht" und „Staatskirchenrecht“ von Herrn Prof. Burkhard Berkmann dienen, welche in der Semestermitte stattfinden wird.
- Docente: Burkhard Berkmann
- Docente: Nikolaus Wappmannsberger