Der Grundkurs im Zivilrecht, im Umfang von vier SWS, bietet eine Basiseinführung in das Privatrecht, seine Grundsätze und die Grundstrukturen der ersten drei Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre, Willensmängel, Stellvertretung, Begründung von Schuldverhältnissen, Vertragsarten, Leistungsstörungen, Verbraucherrechte, Recht der unerlaubten Handlung, Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, Eigentum an beweglichen Sachen, Ansprüche aus dem Eigentum). Im Zentrum steht dabei die systematische Denkweise der Zivilrechtsdogmatik.