Die Einschreibung in diesen Kurs ist obligatorisch, wenn Sie die GOP (Grundkurs Zivilrecht WiSe23/24) nicht bestanden haben (5,0 NB) und Sie beabsichtigen, im SoSe 24 die GOP-Hausarbeit anzufertigen sowie im WiSe 24/25 zum regulären Termin der GOP den Fragenteil zu absolvieren.

Informationen erhalten Sie per Mail nach Nichtbestehen.

  • Veranstaltungszeit: Di, 08:00 - 10:00 c.t., Geschw.-Scholl-Pl. 1 (A) - A 140
  • DozentinKirstin Neumann auf der Fakultätswebseite
  • Die „Juristische Methodenlehre und Argumentation“ befasst sich, innerhalb von zwei SWS, mit der Lehre von der Art und Weise der Normaufstellung, der Normumsetzung sowie der Lehre von der Art und Weise des Normverständnisses. In concreto wird die Frage: „Wie funktioniert Recht?“ behandelt. Neben der Thematik der Rechtsquellen, der Lehre zum Aufbau eines Rechtssatzes und der Lehre des Verhältnisses der Rechtssätze untereinander (Kollisionsregeln) stehen die Textauslegung, der so genannte Kanon der Auslegungsmethoden, sowie die Rechtsfortbildung im Mittelpunkt der Vorlesung. Zu den einzelnen Themenkomplexen werden darüber hinaus stets Fälle besprochen. Wegen der speziellen Verflechtung mit den Grundkursen im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht wird die Veranstaltung unabhängig zur Vorlesung „Methodenlehre“ des Studienganges „Rechtswissenschaften“ im Hauptfach angeboten.