Die Berufsqualifizierende Tätigkeit I dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung, umfasst 240h und ist notwendige Voraussetzung für die PsychotherapeutInnenausbildung. Sie können Ihr Praktikum in Vollzeit oder Teilzeit (auch möglich: 1 Tag in der Woche etc.) absolvieren.