Das Seminar thematisiert aktuelle Fragen aus dem kirchlichen Verkündigungsdienst (vgl. cc. 747–833 CIC/1983). Dabei sollen besonders der Umgang der katholischen Kirche mit den unterschiedlichen sozialen Kommunikationsmitteln und die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen in Geschichte und Gegenwart im Fokus stehen. Daneben soll es u.a. um die Predigt, die Katechese und die Rechtsnormen zum Religionsunterricht und zur Verleihung der Missio canonica anhand der 2023 in Kraft gesetzten neuen Ordnungen in den (Erz-)Diözesen in Deutschland gehen. Weitere mögliche Schwerpunkte sind die kirchliche Missionstätigkeit, aber auch die Normen hinsichtlich kirchlicher Schulen, Universitäten und Fakultäten. 


Der Dienst an Wort und Sakrament stellt wesentliche Aufgaben und Vollzüge der Kirche dar. Der Codex Iuris Canonici widmet beiden Rechtsmaterien die Bücher III und IV. Die Vorlesung beschäftigt sich mit dem Recht der Initiationssakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie) sowie mit zentralen Themen der rechtlichen Ordnung der kirchlichen Glaubensverkündigung. 

Die Übung bietet einen tieferen Einblick in gesamtkirchliche Dokumente zu den Sakramenten und versteht sich als Ergänzung und Vertiefung der Vorlesung des Sakramentenrechts. 

Das Ordensrecht wird in den Disziplinen des Kirchenrechts oft als „Stiefkind der Kanonisten“ bezeichnet (vgl. Rudolf Henseler in der Einführung zum Ordensrecht im Münsterischen Kommentar). So werden wir uns in der Übung intensiv mit dem Eigenrecht ausgewählter Ordensgemeinschaften (Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens) in der römisch-katholischen Kirche auseinandersetzen und ihren Bezug zu den geltenden Normen (cc. 573-746 CIC/1983) analysieren und bewerten. 

Für die Erforschung der mittelalterlichen Kirchenrechtsgeschichte sind kritische Editionen der relevanten Quellentexte unerlässlich. Viel wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten auf diesem Gebiet erreicht, vieles bleibt noch zu tun.

Die Veranstaltung versteht sich als Einführung in die kanonistische Editionspraxis. Die Teilnehmer:innen erwerben zunächst grundlegende Kenntnisse der lateinischen Paläographie und üben das Lesen mittelalterlicher Handschriften. Darauf aufbauend machen sie sich anhand konkreter Beispiele und Übungen mit den wesentlichen Schritten der kanonischen Editionsarbeit vertraut. Gegen Ende des Semesters sollen die Teilnehmer:innen erste Versuche unternehmen, die erworbenen Techniken selbständig anzuwenden. 

Im Jahre 855 vermählte sich König Lothar II. mit Theutberga. Die Ehe blieb kinderlos und so trennte sich Lothar von seiner Ehefrau und heiratete seine Konkubine Waldrada, mit der er bereits einen Sohn hatte. In der Folge entbrannte ein hitziger und langwieriger Streit über die Rechtmäßigkeit dieser Scheidung.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Rechtsgutachten, das der Reimser Erzbischof Hinkmar im Jahre 860 über Lothars Ehetrennung verfasste (De divortio Lotharii regis et Theutbergae reginae). Ausgewählte Teile des Traktats werden im lateinischen Original gelesen und diskutiert. Im Laufe des Semesters besteht die Gelegenheit, neben der Arbeit mit der kritischen Textedition auch einen (digitalen) Blick in den einzigen erhaltenen Überlieferungsträger (Paris, BnF, Ms. lat. 2866) zu werfen und so Grundkenntnisse im Lesen lateinischer Handschriften zu erwerben. 

Das Oberseminar dient der Diskussion über die laufenden kirchenrechtlichen Qualifikationsarbeiten und der Erörterung aktueller Fragen. 

Die Vorlesung behandelt zentrale Fragen des gesamtkirchlichen sowie des teilkirchlichen Vermögensrechts. 

Die Vorlesung behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Ordnung der Sakramente der Buße, der Krankensalbung sowie der Weihe.