In diesem Seminar wollen wir gemeinsam die Apostelgeschichte des Lukas in der latenischen Fassung des Hieronymus lesen, übersetzen und diskutieren. Der Bibeltext soll so in der sprachlichen Gestalt erleb- und verstehbar werden, die bis weit in die Neuzeit die Rezeption der Heiligen Schrift geprägt hat.

Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Text, der die ersten Anfänge der Kirche und der christlichen Mission beleuchtet, bietet das Seminar so auch Gelegenheit, vorhandene Lateinkenntnisse aufzufrischen und sich das in der Lehre oft vernachlässigte nachklassische Latein der Bibel und der Kirchenschriftsteller anzueignen.

Ausgewählte Passagen des Textes sollen außerdem direkt in (Digitalisaten von) herausragenden Bibelhandschriften studiert werden (Codex Amiatinus, Bibeln der Hofschule Karls des Großen, Touroner Alkuin-Bibeln etc.). Dadurch soll zum einen die Fähigkeit zum Lesen mittelalterlicher Handschriften geschult und zum anderen das Bewusstsein für die überragende kultur- und glaubensgeschichtliche Bedeutung der biblischen Textüberlieferung geschärft werden.

Literatur: Textgrundlage ist der Bibeltext der Stuttgarter Vulgata-Ausgabe von Weber und Gryson (52007). Weiteres Arbeitsmaterial wird im Laufe des Semesters zur Verfügung gestellt.

Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben und ggf. hier auf Moodle zur Verfügung gestellt.

Die Lehrveranstaltung wird hybrid abgehalten. Es besteht die Möglichkeit in Präsenz an der LMU teilzunehmen, sowie online via Zoom. Es handelt sich um eine ergänzende Lehrveranstaltung zum Aufbaustudium des kanonischen Rechts, nicht jedoch um eine anrechenbare Übung im Sinne der PrüfO, sodass kein Übungsschein erworben werden kann. Auf Wunsch kann jedoch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

Die Übung versteht sich als Fortsetzung der Übung aus dem Sommersemester 2024 und als Ergänzung und Begleitung der Vorlesung zum Ordensrecht im Sommersemester 2025. 

So werden aufkommende Fragestellungen aus der Vorlesung, sowie Themen und Wünsche der Studierenden behandelt.

Literatur:

  • Tibi OSB, Daniel, Ordensrecht. Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen, St. Ottilien 2023.
  • Primetshofer, Bruno, Ordensrecht, Freiburg 2003.

Weitere Spezialliteratur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben und ggf. hier auf Moodle zur Verfügung gestellt.



Die Lehrveranstaltung wird hybrid abgehalten. Es besteht die Möglichkeit in Präsenz an der LMU teilzunehmen, sowie online via Zoom. Es handelt sich um eine ergänzende Lehrveranstaltung zum Aufbaustudium des kanonischen Rechts, nicht jedoch um eine anrechenbare Übung im Sinne der PrüfO, sodass kein Übungsschein erworben werden kann. Auf Wunsch kann jedoch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.



Das Hauptseminar dient der vertieften Befassung mit Rechtsfragen des kirchlichen Verkündigungsdienstes.

 

Verpflichtende Vorbesprechung (Videokonferenz) mit Vergabe der Referatsthemen: Mittwoch, 30.04.2025, 18:00 Uhr

Die Vorlesung befasst sich schwerpunktmäßig mit dem gesamtkirchlichen Ordensrecht. Der CIC stellt hier ein Rahmenrecht bereit, welches auf die Ergänzung durch das Eigenrecht der Ordensgemeinschaften angelegt ist. Außerdem wird auf aktuelle ordensrechtliche Fragen und Entwicklungen eingegangen, wie sie sich u.a. aus außerkodikarischen gesamtkirchlichen Regelungen zum Ordensrecht ergeben.

Literatur:
Reinhold Sebott, Ordensrecht. Kommentar zu den Kanones 573-746 des Codex Iuris Canonici, Frankfurt a.M. 1995.
Bruno Primetshofer, Ordensrecht auf der Grundlage des CIC und CCEO unter Berücksichtigung des staatlichen Rechts der Bundesrepubik Deutschland, Österreichs und der Schweiz, Freiburg i.Br. 4. Aufl. 2003.
Dominicus M. Meier, 100 Begriffe aus dem Ordensrecht, St. Ottilien 2015.
Daniel Tibi, Ordensrecht: Einführung in Rechtslage und Rechtsfragen, St. Ottilien 2023.

Die Vorlesung schließt an die Vorlesung "Kirchliche Rechtsgeschichte - Verfassungsrecht I" im Wintersemester 2024/25 an und behandelt die Geschichte des kanonischen Verfassungsrechts sowie des Verhältnisses von Kirche und Staat ab dem Hochmittelalter.