Profilmodul Medienrecht: Seminar im Medienrecht für Nebenfachstudierende: „Kann ich das so posten“?

Die Übung „Urheberrecht“, im Umfang von zwei SWS, vermittelt den Studierenden das System der gewerblichen Schutzrechte in Deutschland. Behandelt werden neben dem Sonderrechtsschutz und dem Ausschließlichkeitscharakter derartiger Rechte die Schutzfähigkeit von geistiger Leistung sowie die Entstehung eines Patents, eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters, einer Marke oder eines Kennzeichens. Anhand von Fällen werden die Schranken der Urheberrechte dargelegt und die Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen erläutert.

Das Profilmodul „Arbeitsrecht“ ist als Seminar mit wechselnder Oberthematik ausgestaltet. Das Seminar kann dabei wöchentlich oder als Blockseminar stattfinden. Die Veranstaltung ist dabei äquivalent zu zwei SWS. Die Studierenden erhalten ein Seminarthema, zu welchem eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen ist. Das Seminarthema wird aus dem Bereich Arbeitsrecht ausgewählt und kann sowohl Themen mit aktuellem Bezug sowie auch frühere Rechtsprechung umfassen. Im Fokus des Seminars stehen die wissenschaftliche Recherche und juristische Arbeitsweise mit der Ausarbeitung von Thesen sowie einer Conclusio zu den jeweiligen Themen. Zu den persönlichen Seminarthemen sind des Weiteren ein Referat sowie Diskussionsthesen anzufertigen, welche auch durch ein Handout zu ergänzen sind. Der erfolgreiche Besuch des Basismoduls Arbeitsrecht ist dabei Teilnahmevoraussetzung.

Die Vorlesung „Kollektives Arbeitsrecht“, im Umfang von zwei SWS, dient der Vertiefung sowie der Wissensvermittlung im Bereich des Kollektiven Arbeitsrechtes. Im Fokus der Vorlesung stehen die Koalitionsfreiheit, die Grundzüge des Tarifvertragsrechts sowie das Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht. Die Übung „Kollektives Arbeitsrecht“, im Umfang von zwei SWS, baut auf die Vorlesung auf und dient der Wiederholung sowie der Vertiefung der in der Vorlesung vermittelten Theorie. Den Schwerpunkt der Übung bildet die praktische Anwendung des erlangten Wissens mittels gemeinsamer Lösung von Rechtsfällen. Im Fokus stehen dabei die Koalitionsfreiheit, die Grundzüge des Tarifvertragsrechts sowie das Arbeitskampf- und das Schlichtungsrecht.

Der Grundkurs im Öffentlichen Recht, im Umfang von vier SWS, vermittelt einen Überblick zum Staatsrecht I und Staatsrecht II. Die Studierenden erhalten einen ersten Überblick über das Öffentliche Recht aus der Perspektive des Grundgesetzes. Erlernt werden soll damit staats- und verfassungsrechtliches Grundwissen. Im Schwerpunkt werden die allgemeinen Grundrechtslehren sowie die Einzelgrundrechte behandelt.

Die „Juristische Methodenlehre und Argumentation“ befasst sich, innerhalb von zwei SWS, mit der Lehre von der Art und Weise der Normaufstellung, der Normumsetzung sowie der Lehre von der Art und Weise des Normverständnisses. In concreto wird die Frage: „Wie funktioniert Recht?“ behandelt. Neben der Thematik der Rechtsquellen, der Lehre zum Aufbau eines Rechtssatzes und der Lehre des Verhältnisses der Rechtssätze untereinander (Kollisionsregeln) stehen die Textauslegung, der so genannte Kanon der Auslegungsmethoden, sowie die Rechtsfortbildung im Mittelpunkt der Vorlesung. Zu den einzelnen Themenkomplexen werden darüber hinaus stets Fälle besprochen. Wegen der speziellen Verflechtung mit den Grundkursen im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht wird die Veranstaltung unabhängig zur Vorlesung „Methodenlehre“ des Studienganges „Rechtswissenschaften“ im Hauptfach angeboten.
Die Veranstaltung „Grundlagen des Rechts“ führt die Studierenden in zwei SWS in die gesellschaftlichen Grundlagen und die vielfachen sozialen Bezüge des Rechts ein. Zusätzlich wird eine Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung und eine Konfrontation mit rechtssoziologisch relevanten, historisch bedeutsamen Forschungsergebnissen vorgenommen.