In diesem Seminar wollen wir gemeinsam den Brief des Paulus an die Römer in der lateinischen Fassung der Vulgata lesen, übersetzen und diskutieren. Der paulinische Text soll so in der sprachlichen Gestalt erleb- und verstehbar werden, die bis weit in die Neuzeit die Rezeption der Heiligen Schrift geprägt hat.

Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Paulusbrief, der eine umfassende Darlegung der christlichen Heils- und Rechtfertigungslehre enthält, bietet das Seminar so auch Gelegenheit, vorhandene Lateinkenntnisse aufzufrischen und sich das in der Lehre oft vernachlässigte nachklassische Latein der Bibel und der Kirchenschriftsteller anzueignen.

Ausgewählte Passagen des Textes sollen außerdem direkt in (Digitalisaten von) herausragenden Bibelhandschriften studiert werden (Codex Amiatinus, Bibeln der Hofschule Karls des Großen, Touroner Alkuin-Bibeln etc.). Dadurch soll zum einen die Fähigkeit zum Lesen mittelalterlicher Handschriften geschult und zum anderen das Bewusstsein für die überragende kultur- und glaubensgeschichtliche Bedeutung der biblischen Textüberlieferung geschärft werden.


Literatur:
Textgrundlage ist der Bibeltext der Stuttgarter Vulgata-Ausgabe von Weber und Gryson (5. Auflage 2007). Weiteres Arbeitsmaterial wird im Laufe des Semesters zur Verfügung gestellt.

Für die Erforschung der mittelalterlichen Kirchenrechtsgeschichte sind kritische Editionen der relevanten Quellentexte unerlässlich. Doch wie entsteht eigentlich eine kritische Edition? Was ist zu tun, um ein in mittelalterlichen Handschriften überliefertes Werk in eine moderne, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Textausgabe zu überführen? Welche Kompetenzen sind dafür erforderlich, welche Probleme und Herausforderungen können dabei begegnen und wie lassen sich diese bewältigen? Kurz gefragt: Wie kommt der Text aus der Handschrift ins Buch (bzw. in die Datenbank oder das Internet)?

Wer sich für solche Fragen interesiert, ist in diesem Seminar an der richtigen Adresse. Die Veranstaltung versteht sich als Einführung in die kanonistische Editionspraxis. Die Teilnehmer:innen erwerben zunächst grundlegende Kenntnisse der lateinischen Paläographie und üben das Lesen mittelalterlicher Handschriften. Darauf aufbauend machen sie sich anhand konkreter Beispiele und Übungen mit den wesentlichen Schritten der kanonistischen Editionsarbeit vertraut. Gegen Ende des Semesters sollen die Teilnehmer:innen erste Versuche unternehmen, die erworbenen Techniken selbständig anzuwenden.

Literatur: Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.



Die Vorlesung ermöglicht den Studierenden eine erste fachliche Begegnung mit dem Kirchenrecht. Dabei werden nicht nur grundsätzliche und methodische Fragen angesprochen, sondern auch exemplarisch zentrale Stoffe und Themen des Kirchenrechts vorgestellt.


Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung angegeben.

Die Vorlesung stellt wichtige Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung unter Berücksichtigung ihres theologischen Ortes und ihrer inneren Berechtigung dar. Im Einzelnen geht es um zentrale Aspekte der Grundlegung des Kirchenrechts, der allgemeinen Normen, der Kirchenverfassung und des kirchlichen Verkündigungs- und Heiligungsdienstes. Außerdem werden Rechtsfragen des Verhältnisses von Kirche und Staat angesprochen.

Literatur:

Wird vorlesungsbegleitend bekannt gegeben




Die Vorlesung bietet einen Überblick über die Geschichte der Quellen und Literatur des kanonischen Rechts.


Literatur:

  • Maaßen, Geschichte der Quellen und der Literatur des canonischen Rechts im Abendlande bis zum Ausgang des Mittelalters, Graz 1870. (veraltet!; Volltextzugang via OPAC UB LMU) 
  • Schulte, Die Geschichte der Quellen und Literatur des canonischen Rechts, 3 Bde., Stuttgart 1875-1880. (veraltet!; Volltextzugang via OPAC UB LMU) 
  • Erdö, Die Quellen des Kirchenrechts. Eine geschichtliche Einführung, Frankfurt a.M. 2002. 
  • Haering / Schmitz (Hg.), Lexikon des Kirchenrechts, Freiburg u.a. 2004, 1033-1180 (Personenteil). 
  • Erdö, Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht. Eine Einführung, Münster 2006. 
  • Mühlsteiger, Kirchenordnungen. Anfänge kirchlicher Rechtsbildung, Berlin 2006. 
  • Hartmann / Pennington (Hg.), The History of Medieval Canon Law in the Classical Perios 1140-1234, Washington D.C. 2008. (Online via OPAC BSB) 
  • Hartmann / Pennington (Hg.), The History of Byzantine and Eastern Canon Law to 1500, Washington D.C. 2012. (Online via OPAC BSB) 
  • Winroth / Wei (Hg.), The Cambridge History of Medieval Canon Law, Cambridge 2022. (Volltextzugang via OPAC UB LMU)
Die Veranstaltung befasst sich mit der rechtlichen Verfassung des Volkes Gottes, wie sie im Buch II des CIC beschrieben ist. Dabei wird zentrale Kanones zur Rechtsstellung der Gläubigen in der Kirche ebenso eingegangen wie auf die verschiedenen kirchlichen Verfassungsebenen von der Gesamtkirche mit Papst und Bischofskollegium über die Teilkirchen (Diözesen, Bistümer) bis hin zur Pfarrei mit ihren Amtsträgern.

Literatur:
  • Aymans - Mörsdorf, Kanonisches Recht, Bd. 2, Paderborn u.a. 1997, §§ 48-66, 69, 72-81. 
  • Haering / Rees / Schmitz (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg ³2015, §§ 16-18, 21-22, 25-32, 37-41, 43-49. 
  • Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, §§ 13-24. 
  • Ohly / Müller, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Stuttgart ²2022, §§ 24-28. (Volltextzugang via OPAC UB LMU)

Das Decretum des Wormser Bischofs Burchard (1000-1025) gehört zweifellos zu den bedeutendsten Rechtssammlungen des Mittelalters. Es war im 11. Jahrhundert in Europa weit verbreitet und übte einen bleibenden Einfluss auf spätere Rechtssammlungen aus. Insbesondere fanden viele seiner Bestimmungen Eingang in das ein Jahrhundert später entstandene Decretum Gratiani, das das kirchliche Recht bis in die heutige Zeit entscheidend prägte.

Im Seminar sollen sowohl die Entstehung und Überlieferung als auch der faszinierende Inhalt des Dekrets näher untersucht werden. Hinsichtlich der Überlieferung sollen v.a. die ältesten Handschriften, deren Entstehung sich bis in Burchards Skriptorium in Worms zurückverfolgen lässt, eingehender analysiert werden. Inhaltlich wird die Auseinandersetzung mit den eherechtlichen (und insbesondere der Thematik des Inzests gewidmeten) Bestimmungen in Buch 7 sowie das Bußbuch (Buch 19) mit seinen umfangreichen Buß- und Strafvorschriften im Mittelpunkt stehen. Gerade das auch als Corrector bezeichnete Buch 19 bietet spannende Einblicke in den Umgang der mittelalterlichen Kirche mit als tadelnswert erachteten Verhaltensweisen aus den Bereichen Sexualität, Aberglaube und Magie.

Eine der Seminarsitzungen wird voraussichtlich in Kooperation mit dem Team des Akademienprojekts "Burchards Dekret digital" stattfinden. Die Expertinnen und Experten des Editionsprojekts werden ihre neuesten Erkenntnisse zum Dekrettext und dessen Überlieferung präsentieren und den Studierenden einen unmittelbaren Einblick in ihre Arbeitsweise und die digitale Infrastruktur des Projekts gewähren. 


Literatur: 

Wir werden sowohl die Neuausgabe des Erstdrucks von 1548 als auch die digitalen Materialien und Tools des Projekts „Burchards Dekret digital“ verwenden. Weiteres Material (Kommentare, Übersetzungen, Sekundärliteratur) wird im Laufe des Semesters online zur Verfügung gestellt.


Die Lehrveranstaltung vermittelt grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten für die rechtsgeschichtliche Forschung (u.a. Paläographie mittelalterlicher Handschriften bzw. frühneuzeitlicher Drucke, Auflösung von Abbreviationen [Textkürzungen] und kanonistischen sowie legistischen Allegationen [Verweisen], Anwendung einschlägiger Hilfsmittel, Transkription und Übersetzung, kanonistische Quellenexegese).

Pflichtübung gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 5 S. 1 Lizentiats-Prüfungsordnung

Leistungsnachweis:
Portfolio (wird bekanntgegeben)

Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.